(Når du kontrolleres) Eine Zollkontrolle kann in manchen Fällen als unangenehm empfunden werden. Deswegen möchten wir Sie gerne informieren warum solche Kontrollen erforderlich sind.
Weshalb wird kontrolliert?
In Norwegen sind erhebliche Mengen Rauschgift im Umlauf. Der größte Teil dieser Drogen wird von Kurieren, die wie ganz gewöhnliche Reisende aussehen, nach Norwegen geschmuggelt. Als öffentliches Kontrollorgan ist der Norwegische Zoll verpflichtet, den Schmuggel zu bekämpfen und den Umsatz illegaler Betäubungsmittel und anderer verbotener Waren zu verhindern.
Wie kontrollieren wir?
Eine der Hauptaufgaben der Zollverwaltung ist die Überprüfung von Personen, Gepäck und Fahrzeugen an der Grenze, um auf diese Weise die illegale Ein- und Ausfuhr von Waren aufzudecken. Während einer solchen Kontrolle müssen wir vielleicht Ihr Telefon vorübergehend einziehen und Sie können möglicherweise nicht dort warten, wo auch Ihr Fahrzeug oder Ihr Gepäck steht, bzw. wo sich die übrigen Mitglieder Ihrer Reisegruppe befinden. Unser Ziel ist es, die Kontrolle so diskret und rücksichtsvoll wie möglich durchzuführen.
Weshalb gerade ich?
Grundsätzlich möchten wir so wenige Reisende wie möglich mit einer Zollkontrolle belasten. Wir können jedoch nicht immer wissen, wer etwas illegal über die Grenze bringen will. Daher ist es leider unvermeidbar, dass auch unbescholtene Reisende befragt, oder einer umfassenderen Kontrolle unterzogen werden.
Was können Sie verlangen?
Wenn Sie sich im Kontrollbereich entkleiden mussten, können Sie um eine mündliche Begründung bitten. Wenn Sie darüber hinaus mit einem Vertreter der Zollverwaltung über den Ablauf der Kontrolle sprechen wollen, wenden Sie sich bitte an die Dienststellenleitung.
Soll die Kontrolle schriftlich begründet werden, teilen Sie dies der für die Kontrolle zuständigen Dienststelle innerhalb einer Woche nach Durchführung der Kontrolle mit. Bitte geben Sie dabei Uhrzeit und Ort der Kontrolle an. Sie erhalten innerhalb einer Woche eine Antwort.
Halten Sie eine Beschwerde über den Ablauf der Kontrolle für notwendig, richten Sie diese an den zuständigen Zollbezirk.