Einreise nach Norwegen
Bringen Sie bei Ihrer Einreise Devisen oder Waren mit, sind Sie verpflichtet, diese bei der Zollstelle anzumelden. Von dieser Pflicht gibt es eine Reihe von Ausnahmeregelungen. Die wichtigsten sind nachstehend aufgeführt. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die Zollstelle.
Roter oder grüner Ausgang?
Bei den meisten Einreisestellen gibt es einen ROTEN und einen GRÜNEN Ausgang. Wenn Sie den roten Ausgang benutzen, bedeutet dies, dass Sie Waren mit sich führen, die zoll- und steuerpflichtig sind bzw. für die eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Benützen Sie den grünen Ausgang, wenn Sie nur zoll- und steuerfreie Waren mit sich führen und keine Waren, bei denen eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Im Zweifelsfall benutzen Sie den roten Ausgang und fragen eine Zollbeamtin.
Sie können den grünen Ausgang benutzen, wenn
- Sie ausschließlich zoll- und steuerfreie Waren innerhalb der festgesetzten Mengen- und Freigrenzen mit sich führen,
- die Waren für Sie selbst bzw. als privates Geschenk und weder zum Verkauf noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,
- Sie die Waren persönlich am Körper oder im Reisegepäck mit sich führen, so dass die Waren an der Zollgrenze zur Kontrolle vorgelegt werden können.
Wenn ein Gepäckstück fehlt und erst später eintreffen wird, müssen Sie den roten Ausgang benutzen und beim Zoll angeben, was sich in Ihrem Handgepäck und Ihren übrigen Gepäckstücken befindet.
Die Zollstelle ist berechtigt, Personen, Gepäckstücke und Beförderungsmittel zu untersuchen. Dabei müssen Sie den Inhalt von Gepäckstücken, die kontrolliert werden sollen, selbst aus- und einpacken, und Sie sind verpflichtet, den Zollbeamten die notwendigen Auskünfte zu geben.
Regeln zur Befreiung von Zoll und Steuern (Quote)
Nach einem mindestens 24-stündigen Aufenthalt außerhalb Norwegens können Sie Waren im Gesamtwert von 6 000 nkr zoll- und steuerfrei einführen.
Haben Sie sich weniger als 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten, können Sie Waren im Gesamtwert von 3 000 nkr zoll- und steuerfrei einführen. Alkohol und Tabakerzeugnisse dürfen nur dann mitgebracht werden, wenn Sie nachweisen können, dass diese Waren in einem Staat des EWR erworben und beim Kauf die entsprechenden Abgaben entrichtet wurden. Sie dürfen daher nicht im Duty-Free-Shop einkaufen.
Nur Personen über 12 Jahren ist es gestattet, andere Nahrungsmittel als Erfrischungsgetränke, Schokolade und Zuckerwaren zoll- und steuerfrei einführen.
Zoll- und steuerfreie Quote
Sie können Alkohol und Tabak im Rahmen der zulässigen Menge bis zum Wert von 6 000 nkr/3 000 nkr zoll- und steuerfrei einführen (beachten Sie die o.g. Beschränkungen bei weniger als 24 Stunden außerhalb Norwegens).
Alkohol und alkoholische Getränke:
Spirituosen/Liköre u.Ä. mit mehr als 22 % bis 60 % Alkoholgehalt |
1 Liter |
| Wein u.Ä. mit mehr als 2,5 % bis 22 % Alkoholgehalt |
1,5 Liter |
| Bier mit mehr als 2,5 % (auch Starkbier) und alkoholische Mischgetränke mit mehr als 2,5 % bis 4,7 % |
2 Liter |
Die „Schnapsquote" kann in 1,5 Liter Wein oder Bier umgewandelt werden, die „Weinquote" in Bier im Verhältnis 1:1.
Mögliche Kombinationen sind beispielsweise
- 1 l Spirituosen + 1,5 l Wein + 2 l Bier
- 3 l Wein + 2 l Bier
- 5 l Bier
Tabak-Quote:
- 200 Zigaretten oder 250 g anderer Tabakerzeugnisse und
- 200 Blatt Zigarettenpapier.
Wollen Sie Bier, Wein und Tabakerzeugnisse nach Norwegen mitbringen, müssen Sie über 18 Jahre alt sein. Wollen Sie hochprozentige Getränke mitbringen (über 22 % Alkoholgehalt), müssen Sie über 20 Jahre alt sein.

Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milchprodukte
Sie dürfen insgesamt 10 kg Fleisch und Fleischwaren, Käse und Futtermittel mitbringen. Hunde- und Katzenfutter sind von dieser Beschränkung nicht betroffen.
Es ist verboten, Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milcherzeugnisse von Staaten außerhalb des EWR mitzubringen. Diese Produkte sind über eine veterinärmedizinische Grenzkontrollstelle einzuführen, wobei den Waren ein Gesundheitszertifikat beizuliegen hat.
Freigrenzen
Falls die Wertgrenze von 6 000 nkr/3 000 nkr überschritten wird, können Sie wählen, für welche Waren Sie Zoll und Steuern entrichten wollen. Überschreitet der Wert einer Ware allein die Freigrenze, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware erhoben. Waren, die eine Ganzheit darstellen, können nicht auf mehrere Reisen oder Personen verteilt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Einzelwert der Warenteile unterhalb der Freigrenze von 6 000 nkr bzw. 3 000 nkr liegt.
Wenn Sie den Warenwert nicht durch Vorlage eines Kaufbelegs o. Ä. nachweisen können, setzt die Zollstelle den Wert nach Ermessen fest.
Die Wertgrenze von 6 000 nkr bzw. 3 000 nkr gilt auch für die Reparatur von Gegenständen im Ausland einschließlich Kfz-Reparaturen.
Übersteigen die Reparaturkosten die Freigrenze, werden Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Reparatur erhoben.
Andere Waren für den persönlichen Bedarf
Sie dürfen persönliche Gegenstände und Reiseartikel einführen, die bei der Ausreise aus Norwegen mitgenommen wurden.
Vereinfachte Verzollung
Zusätzlich zu den Reisefreimengen (zoll- und steuerfreie Quote) dürfen Sie bis zu 27 l Bier oder Wein, 4 l Spirituosen, 400 Zigaretten und 500 g Tabak oder Snus verzollen.
Für die Einfuhr größerer Alkoholmengen gelten die üblichen Steuersätze.
| Warenbezeichnung |
Höchstmenge |
Steuersatz |
| Bier mit mehr als 2,5 Vol.-% Alkohol oder andere alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchsten 4,7 Vol.-% |
Insgesamt 27 l |
20 nkr pro Liter |
7 nkr pro 0,33 Liter
|
| Alkoholische Getränke mit mehr als 4,7 Vol.-% und weniger als 15 Vol.-% Alkohol |
55 nkr pro Liter |
40 nkr pro 1/1 Flasche |
| Alkoholische Getränke mit mindestens 15 Vol.-% und höchstens 22 Vol.-% Alkohol |
105 nkr pro Liter |
75 nkr pro 1/1 Flasche |
| Alkoholische Getränke mit mehr als 22 Vol.-% und weniger als 60 Vol.-% Alkohol |
4 Liter |
300 nkr pro Liter |
215 nkr pro 1/1 Flasche |
| Rauchtabak |
Insgesamt 500 g |
270 nkr pro 100 g |
| Snus und Kautabak |
110 nkr pro 100 g |
| Zigarren und Zigarillos |
270 nkr pro 100 g |
| Zigaretten |
400 St. |
270 nkr pro 100 St. |
| Zigarettenpapier und -hülsen |
400 St. |
5 nkr pro 100 Blatt/Hülsen |
Ohne besondere Genehmigung ist die Einfuhr folgender Waren verboten:
- Drogen, Giftstoffe und Arzneimittel (Medikamente in kleineren Mengen für den persönlichen Bedarf sind erlaubt)
- Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Volumenprozent Alkohol
- Waffen und Munition
- Feuerwerkskörper
- Kartoffeln
- Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
- Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind
- Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milcherzeugnisse von Staaten außerhalb des EWR
Tiergesundheit und sanitärer Pflanzenschutz
Für die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte gelten besondere Bestimmungen, um die Verbreitung von Pflanzen- und Haustierkrankheiten zu verhindern. Über weitere Einzelheiten können Sie sich beim Norwegischen Amt für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet) informieren. Der folgenden Übersicht ist zu entnehmen, welche Erzeugnisse Sie derzeit mitbringen dürfen. Die Übersicht ist nicht vollständig. Die aufgeführten Erzeugnisse können kurzfristig von der Liste genommen werden.
In Ihrem persönlichen Gepäck und für Ihren persönlichen Verbrauch können Sie Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und andere Nahrungsmittel tierischer Herkunft aus einem EWR-Staat mitbringen. Die Zulässigkeit der Einfuhr solcher Waren aus Staaten außerhalb des EWR (einschließlich Svalbard und Jan Mayen) ist im Einzelfall vorab zu klären.
Sie dürfen Obst, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile für den persönlichen Verbrauch auch ohne Pflanzengesundheitszeugnis im folgenden Umfang mitbringen:
- bis zu 10 kg Obst, Beeren und Gemüse, jedoch keine Kartoffeln
- bis zu 25 Stück Schnittblumen
- bis zu 3 kg Blumenzwiebeln und Blumenknollen
- bis zu 5 Stück Topfblumen (Zimmerpflanzen) aus europäischen Ländern
- bis zu 50 Portionspackungen Samen
Einfuhr von Tieren
Für die Einfuhr von Tieren gelten besondere Bestimmungen. Nähere Informationen erhalten Sie beim Amt für Lebensmittelsicherheit (www.mattilsynet.no).
Devisen
Sie können Barmittel im Wert von insgesamt 25 000 nkr bei der Einreise mitbringen. Höhere Beträge sind auf dem Vordruck anzumelden:
Declaration of means of payment (English)62 KB
Gefährdete Tier- und Pflanzenarten
Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und norwegischen Vorschriften ist die Einfuhr von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten und der meisten Erzeugnisse dieser Arten nach Norwegen verboten. Gefährdete Arten sind zum Beispiel Elefant, Leopard, Tiger, Wolf, Vielfraß, bestimmte Krokodil- und Schlangenarten, bestimmte Raubvögel, die Eier einiger Vogelarten sowie bestimmte Orchideen und Kakteen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Direktorat für Naturverwaltung und bei der Zollverwaltung.
Im Ausland registrierte Kraftfahrzeuge
Für die Benutzung von Kfz, die im Ausland registriert sind, gelten gesonderte Bestimmungen. Zuwiderhandlungen werden sehr streng bestraft.
Lesen Sie mehr über die Benutzung von Kfz in Norwegen, die im Ausland registriert sind
Ausreise aus Norwegen
Sie können Barmittel im Wert von insgesamt 25 000 nkr mitnehmen. Höhere Beträge sind auf dem Vordruck anzumelden:
Declaration of means of payment (English)62 KB
Der Vordruck ist der Zollstelle bei der Ausreise vorzulegen.
Artenschutz
Geschützte Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus dürfen nicht aus Norwegen mitgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise Wölfe, Eisfüchse, Vielfraße und bestimmte Raubvögel. Auch die Ausfuhr von Eiern geschützter Vögel ist verboten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Direktorates für Naturverwaltung, www.dirnat.no.
Antiquitäten, Kulturgut
Antiquitäten und alte Gegenstände von künstlerischem, kulturellem oder historischem Wert dürfen ohne Sondererlaubnis nicht über die Grenze hinweg befördert werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des norwegischen Kulturrats www.norskkulturrad.no.
Ausfuhrquote für Fisch und Fischprodukte
Es ist nicht gestattet, mehr als 15 kg Fisch oder Fischprodukte pro Person auszuführen. Die Beschränkung gilt für den in norwegischen Küstengewässern durch Sportangeln gefangenen Fisch. Süßwasserfisch, Lachs, Forelle und Saibling sind nicht davon betroffen. Zusätzlich zur erlaubten Ausfuhrmenge darf ein ganzer Fisch (Trophäenfisch) mitgenommen werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Fischerei- und Küstenministeriums www.regjeringen.no.