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Zollbestimmungen für Reisende von und nach Norwegen

Updated: 29.07.2010

Bei der Einreise nach Norwegen

Wenn Sie nach Norwegen einreisen, müssen Sie mitgeführte Zahlungsmittel und Waren im Prinzip unaufgefordert beim Zoll anmelden. Die wichtigsten Ausnahmen von dieser Grundregel sind im Folgenden genannt. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Norwegischen Zoll.

Roter oder grüner Ausgang?

Bei den meisten Einreisestellen gibt es einen ROTEN und einen GRÜNEN Ausgang. Wenn Sie den roten Ausgang benutzen, bedeutet dies, dass Sie Waren mit sich führen, die abgabenpflichtig sind oder für die eine besondere Einfuhrgenehmigung erforderlich ist. Wenn Sie den grünen Ausgang benutzen, geben Sie damit an, dass Sie nur Waren mit sich führen, die abgabenfrei und ohne besondere Einfuhrgenehmigung eingeführt werden dürfen. Im Zweifelsfall benutzen Sie den roten Ausgang und wenden sich an den Zoll.

Sie können den grünen Ausgang benutzen, wenn Sie ausschließlich abgabenfreie Waren innerhalb der festgelegten Mengen- und Wertgrenzen mit sich führen und die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Waren sind für Sie selbst bestimmt oder als privates Geschenk gedacht. Es handelt sich also nicht um Waren für Han- delsgeschäfte oder andere Erwerbszwecke,
  • Sie führen die Waren persönlich mit sich, entweder am Körper oder im Reisegepäck, so dass die Waren an der Zollgrenze zur Kontrolle vorgelegt werden können. Waren, die versandt oder aufgegeben wer- den, z. B. als Reisegepäck, dürfen nur dann abgabenfrei eingeführt werden, wenn Sie die entsprechenden Gepäckstücke vor der Zollkontrolle wieder in Empfang nehmen.

Kontroll av bagasje

Wenn ein Gepäckstück z. B. wegen Fehlleitung auf einem Flughafen später eintrifft als Sie selbst, müssen Sie den roten Ausgang benutzen und beim Zoll angeben, was sich in Ihrem Handgepäck und Ihren übrigen Gepäckstücken befindet. Die Zollstelle ist berechtigt, Personen, Gepäckstücke und Beförderungsmittel zu untersuchen. Dabei müssen Sie den Inhalt der zu kontrollierenden Gepäckstücke selbst aus- und einpacken. Sie sind verpflichtet, den Zollbeamten notwendige Auskünfte zu geben.
 

Reisefreigrenzen (Wertgrenzen)

Wenn Sie sich vor der Einreise mindestens 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten haben, können Sie Waren im Gesamtwert von bis zu 6000 norwegischen Kronen (NOK) abgabenfrei einführen. Wenn Sie sich vor der Einreise weniger als 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten haben, können Sie einmal im Laufe von 24 Stunden Waren im Gesamtwert von bis zu 3000 norwegischen Kronen (NOK) abgaben- frei einführen. Wenn Sie Alkohol und alkohol- haltige Getränke und/oder Tabakwaren einführen wollen, müssen Sie nachweisen können, dass Sie diese Waren in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) gekauft und die inländischen Abgaben hierfür entrichtet haben. Die Waren dürfen also nicht in einem Duty-free-Laden gekauft worden sein.
 
Für die Einfuhr von anderen Nahrungsmitteln als alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Schokolade und Süßwaren ist das Mindestalter für die abgabenfreie Einfuhr 12 Jahre.
 

Mengengrenzen für die abgabenfreie Einfuhr („Duty-free-Waren“)

Duty Free-skiltIm Rahmen der Wertgrenze von 6000 bzw. 3000 NOK und unter Beachtung der Bestimmungen über die Länge des Aufenthaltes außerhalb Norwegens (24-Stunden-Regel, siehe oben) können Sie folgende Waren abgabenfrei einführen:
  • 1 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 22 und höchstens 60 Volumenprozent Alkohol und 1,5 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 22 Volumen- prozent Alkohol oder 3 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 22 Volumenprozent Alkohol und  
  • 2 Liter Bier mit mehr als 2,5 Volumenpro- zent Alkohol oder 2 Liter sonstige alkohol- ische Getränke mit mehr als 2,5 und höchstens 4,7 Volumenprozent Alkohol. Dies bedeutet, dass Sie zum Beispiel 5 Liter Bier abgabenfrei einführen können, wenn Sie sonst keine alkoholischen Getränke mitbringen.
  • 200 Zigaretten oder 250 Gramm andere Tabakwaren und
  • 200 Blatt Zigarettenpapier.

Das Mindestalter für die Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken ist 18 Jahre.
Das Mindestalter für die Einfuhr von alkoholischen Getränken mit mehr als 22 Volumenprozent ist 20 Jahre.
Das Mindestalter für die Einfuhr von Tabakwaren ist 18 Jahre.

Fleisch, Fleischwaren, Milch und Milchprodukte

  • Insgesamt 10 kg Fleisch, Fleischwaren, Käse und Futtermittel.

Diese Mengengrenze gilt nicht für Hunde- und Katzenfutter.

Die Einfuhr von Fleisch, Fleischwaren, Milch und Milchprodukten aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums im Reisegepäck ist nicht gestattet. Solche Erzeugnisse dürfen nur über einen Grenzübergang mit tierärztlichem Dienst und nur mit einem Gesundheitszeugnis eingeführt werden.

Wertgrenze

Wenn die Wertgrenze von 6000 bzw. 3000 NOK überschritten ist, können Sie wählen, für welche Waren Sie Einfuhrabgaben entrichten wollen. Soll eine Ware eingeführt werden, deren Wert über der Reisefreigrenze liegt, werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware erhoben. Eine aus mehreren Teilen bestehende Ware, die eine Ganzheit bildet, kann nicht auf mehrere Reisen verteilt oder gemeinsam von mehreren Reisenden eingeführt werden. Dies gilt auch, wenn der Wert der einzelnen Teile unter der Reisefrei-grenze von 6000 bzw. 3000 NOK liegt. Sie müssen den Wert einer einzuführenden Ware nachweisen können, z. B. durch Vorlage des Kaufbelegs, andernfalls setzt die Zollstelle den Wert nach Ermessen fest.

Die Wertgrenze von 6000 bzw. 3000 NOK gilt auch für die Reparatur von Waren im Ausland, einschließlich Reparaturarbeiten an Fahrzeugen. Falls die Reparaturkosten die Wertgrenze übersteigen, werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Reparatur erhoben.

Andere Waren für den persönlichen Gebrauch

Sie können außerdem Gegenstände des persönlichen Bedarfs und sonstige Reiseausstattung wieder einführen, die Sie bei der Ausreise aus Norwegen mitgenommen haben.

Vereinfachte Verzollung

Zusätzlich zu den oben angegebenen Reise- freimengen („Duty-free-Waren“) können Sie die in der folgenden Übersicht genannten Mengen zum ermäßigten Abgabensatz verzollen. Für diese vereinfachte Verzollung gelten dieselben Altersgrenzen wie für die Einfuhr der Reisefreimengen.

Bei Einfuhr von alkoholischen Getränken in größeren als den unten angegebenen Mengen gelten die gewöhnlichen Abgabensätze.

Warenbezeichnung

 

Höchstmenge

Abgabensatz

Bier mit mehr als 2,5 Vol.-% Alkohol oder andere alkoholische Getränke mit mehr als 2,5 Vol.-% und höchstens 4,7 Vol.- % Alkohol

Insgesamt

27 Liter

 

NOK 20 pro Liter

NOK 7 pro 0,33 Liter

Alkoholische Getränke mit mehr als 4,7 Vol.-% und weniger

als 15 Vol.-% Alkohol

NOK 50 pro Liter

NOK 37 pro ganze Flasche

Alkoholische Getränke mit mindestens 15 Vol.-% und höchstens 22 Vol.-% Alkohol

NOK 100 pro Liter

NOK 70 pro ganze Flasche

Alkoholische Getränke mit mehr als 22 Vol.-% und höchstens 60 Vol.-% Alkohol

4 Liter

 

NOK 280 pro Liter

 

200 kr pr 1/1 flaske

 

Rauchtabak

Insgesamt

500 Gramm

NOK 250 pro 100 Gramm

 

Schnupf- und Kautabak

NOK 100 pro 100 Gramm

 

Zigarren und Zigarillos

NOK 250 pro 100 Gramm

 

Zigaretten

400 Stück

 

NOK 250 pro 100 Gramm

 

Zigarettenpapier und -hülsen

400 Stück

NOK 5 pro 100 Blatt/Hülsen


 

PilleeskeDie Einfuhr folgender Waren ist ohne besondere Genehmigung nicht gestattet:

  • Betäubungsmittel, Gifte und Arzneimittel (erlaubt sind Medikamente in kleineren, dem persönlichen Bedarf entsprechenden Mengen)
  • Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 60 Volumenprozent Alkohol
  • Waffen und Munition
  • Feuerwerkskörper
  • Kartoffeln
  • Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
  • Pflanzen und Pflanzenteile, die zum Anbau bestimmt sind
  • Fleisch, Fleischwaren, Milch und Milch- produkte aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Tiergesundheit und Pflanzenschutz

Für die Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte gelten besondere Bestimmungen, um die Verbreitung von Pflanzen- und Haustier- krankheiten zu verhindern. Über weitere Einzelheiten informiert das Norwegische Amt für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet, www.mattilsynet.no ).

Der folgenden Übersicht ist zu entnehmen, welche Erzeugnisse Sie trotzdem mitbringen dürfen. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, und die aufgeführten Erzeugnisse können gegebenenfalls auch kurzfristig von der Liste gestrichen werden. In Ihrem persönlichen Gepäck und für Ihren persönlichen Verbrauch können Sie Fleisch, Fleischwaren, Milch und Milchprodukte sowie Eier und andere Nahrungsmittel tierischer Herkunft aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) mitbringen. Die Zulässigkeit der Einfuhr solcher Waren aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (einschließlich Inselterritorien Svalbard mit Spitzbergen und Jan Mayen) muss im Einzelfall vorab geklärt werden.

Reisende können Obst, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile für die persönliche Verwendung im folgenden Umfang auch ohne Pflanzengesundheitszeugnis mitbringen:

  • bis zu 10 kg Obst, Beeren und Gemüse, jedoch keine Kartoffeln '
  • bis zu 25 Stück Schnittblumen
  • bis zu 3 kg Blumenzwiebeln und Blumen- knollen
  • bis zu 5 Stück Topfblumen (Zimmer- pflanzen) aus europäischen Ländern
  • bis zu 50 Portionspackungen Samen

VeterinærkontrollEinreise mit Tieren

Für die Einfuhr von Tieren gelten besondere Bestimmungen. Über weitere Einzelheiten können Sie sich auf den Internetseiten des Norwegischen Amtes für Lebensmittelsicherheit, www.mattilsynet.no , informieren. Für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus allen EU-Staaten, abgesehen von Schweden, sind ein Tierpass, eine Identifizierungsmarke, ein gültiger Nachweis der Impfung gegen Tollwut und ein gültiger Blutprobennachweis (außer für Frettchen) erforderlich. Hunden und Katzen muss außerdem in der Woche vor der Einreise und in der Woche danach ein anerkanntes Bandwurmmittel verabreicht werden. Für Kleinnager, Käfigvögel und Kaninchen ist eine vom Norwegischen Amt für Lebensmittelsicherheit (Mattilsynet) ausgestellte Einfuhrgenehmigung vorzulegen. Eine solche Genehmigung ist für die Einfuhr von Kleinnagern von Schweden nach Norwegen und umgekehrt nicht erforderlich, wenn das Tier Eigentum des bzw. der Reisenden ist.

Zahlungsmittel

Bei der Einreise nach Norwegen dürfen Sie Barmittel (Bargeld, Schecks, Zahlungsanweisungen und Ähnliches) im Gesamtwert von bis zu 25 000 norwegischen Kronen (NOK) mitführen. Höhere Beträge sind auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck – siehe Internetseiten des Norwegischen Zolls www.toll.no – anzumelden.

Gefährdete Tier- und Pflanzenarten

Gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und nationalen Bestimmungen ist die Einfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, sowie der meisten aus solchen Arten hergestellten Erzeugnisse nach Norwegen, verboten. Unter diese Bestimmungen über gefährdete Arten fallen Elefant, Leopard, Tiger, Wolf, Vielfraß, einige Krokodil- und Schlangenarten, bestimmte Raubvögel, die Eier einiger Vogelarten sowie bestimmte Orchideen und Kakteen.

Über weitere Einzelheiten informieren das Direktorat für Naturverwaltung und der Norwegische Zoll.

Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge

Für die Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen gelten besondere Bestimmungen.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen wird streng gehandet.

Wir verweisen auf die Publikation „Benutzung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen in Norwegen“.

Bei der Ausreise aus Norwegen


Zahlungsmittel

Bei der Ausreise aus Norwegen dürfen Sie Barmittel (Bargeld, Schecks, Zahlungsanweisungen und Ähnliches) im Gesamtwert von bis zu 25 000 norwegischen Kronen (NOK) mitführen. Höhere Beträge sind auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck anzumelden. Der ausgefüllte Vordruck ist bei der Ausreise in der Zollgrenzstelle abzugeben.

Gefährdete Tier- und Pflanzenarten

Es ist verboten, gefährdete Tier- und Pflanzenarten und die meisten aus solchen Arten hergestellten Erzeugnisse aus Norwegen auszuführen. Zu den gefährdeten Tierarten zählen in Norwegen Wolf, Polarfuchs, Vielfraß und bestimmte Raubvögel. Ebenso ist die Ausfuhr von Eiern gefährdeter Vogelarten verboten.

Über weitere Einzelheiten informieren das Direktorat für Naturverwaltung, www.dirnat.no  und der Norwegische Zoll.

Antiquitäten und Kulturgut

Antiquitäten und alte Gegenstände von künstlerischem, kulturellem oder historischem Wert dürfen nicht ohne besondere Genehmigung ausgeführt werden.

Über weitere Einzelheiten informiert das Staatliche Zentrum für das Archiv-, Bibliotheks- und Museumswesen, www.abm-utvikling.no .

Höchstmengen für die Ausfuhr von Fisch und Fischwaren

Bei der Ausreise aus Norwegen dürfen pro Person nicht mehr als 15 Kilogramm Fisch oder Fischwaren mitgeführt werden. Diese Ausfuhrhöchstmenge gilt für den Fang im Rahmen der Sportfischerei in norwegischen Gewässern, außer Flüssen und Binnenseen. Süßwasserfische, Lachs, Forelle und Saibling werden bei der Ausfuhrquote nicht mitgerechnet. Im Rahmen der Ausfuhrhöchstmenge kann außerdem ein ganzer Fisch als Trophäe mitgeführt werden.

Über weitere Einzelheiten informiert das Ministerium für Fischerei und Küste, www.regjeringen.no .

Informationszentrum der Zollverwaltung
Tel.: +47 0 30 12

Zollregion Ostnorwegen
Tel.: +47 69 36 22 00 ostnorge@toll.no

Zollregion Oslo und Akershus
Tel.: +47 22 86 03 00 oslo@toll.no

Zollregion Südnorwegen
Tel.: +47 38 12 00 12 sornorge@toll.no

Zollregion Westnorwegen
Tel.: +47 55 57 37 00 vestnorge@toll.no

Zollregion Mittelnorwegen
Tel.: +47 73 88 43 00 midtnorge@toll.no

Zollregion Nordnorwegen
Tel.: +47 77 62 55 00 nordnorge@toll.no

Die Zollverwaltung
Tel.  +47 22 86 03 00 tad@toll.no