Das Kraftfahrzeug darf in Norwegen nicht für den gewerbsmäßigen Transport von Personen oder Waren verwendet werden.
Fester Wohnsitz außerhalb Norwegens
Wenn Sie zusammen mit Ihrer Ehegattin bzw. Ihrem Ehegatten oder Kindern unter 18 Jahren im Ausland wohnen, können Sie ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug in Norwegen führen. Sie müssen den/die Ehepartner/in oder die Kinder regelmäßig im Ausland besuchen, d. h. in der Regel mindestens einmal im Monat.
Pendeln Sie aus dem Ausland zu ihrem Arbeitsplatz in Norwegen, dürfen Sie ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug in Norwegen führen, sofern
- Sie täglich pendeln, oder
- Sie sich im Laufe von 12 Monaten an mindestens 185 Tagen im Ausland aufhalten.
Sie dürfen nicht in Norwegen gemeldet sein und auch keine Verwandten oder Kinder unter 18 Jahren mit Wohnsitz in Norwegen haben.
Wenn Sie diese Voraussetzungen nachweisen können, brauchen Sie bei Tollvesenet (Norwegische Zollbehörde) keine Fahrerlaubnis zu beantragen. Sie müssen lediglich in Ihrem Fahrzeug Dokumente mitführen, die nachweisen, dass Sie diese Voraussetzungen erfüllen.
Zeitlich begrenzter Aufenthalt in Norwegen
Wenn Sie sich nicht länger als ein Jahr in Norwegen aufhalten, dürfen Sie Ihr im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug in Norwegen führen, ohne bei Tollvesenet einen Antrag stellen zu müssen. Sie müssen jederzeit nachweisen können, dass Ihr Aufenthalt in Norwegen nicht länger als ein Jahr ab dem Einreisezeitpunkt dauern wird. Ein relevantes Dokument ist zum Beispiel ein Arbeitsvertrag. Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung einer Probezeit das Arbeitsverhältnis nicht zeitlich beschränkt.
Sollte sich das Arbeitsverhältnis im Laufe des einjährigen Zeitraums ändern, müssen Sie sich unverzüglich mit Tollvesenet in Verbindung setzen.
Wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Aufenthalt in Norwegen nicht länger als zwei Jahre dauern wird, können Sie für das zweite Jahr eine befristete Fahrerlaubnis beantragen. Sie müssen den Antrag an den Zollbezirk (Tollregionen) senden, in dem Sie innerhalb eines Jahres ab dem Einreisezeitpunkt Ihren Wohnsitz genommen haben.
Ihr Aufenthalt gilt als zeitlich nicht begrenzt, wenn Sie in den beiden letzten Jahren vor Ihrer Einreise nach Norwegen sich mehr als 365 Tage in Norwegen aufgehalten haben oder in Norwegen gemeldet waren.
Sollten Sie unsicher sein, ob Sie zum Führen eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in Norwegen berechtigt sind, wenden Sie sich bitte an Tollvesenet. Bei einem eventuellen Verstoß gegen die Vorschriften müssen Sie für das Kraftfahrzeug Steuern entrichten. Außerdem können zusätzliche Abgaben erhoben werden.
Sie können die Informationszentrale von Tollvesenet telefonisch unter + 47 0 30 12 erreichen.
Weitere Informationen über die Bestimmungen finden Sie in der „Forskrift om utenlandsregistrert motorvogn“ (Vorschrift über im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge).