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Kraftfahrzeuge:

Einfuhr von Kraftfahrzeugen nach Norwegen als Umzugsgut

Publisert: 01.01.2002 | Gyldig fra 01.01.2002
Einfuhr von Kraftfahrzeugen nach Norwegen als Umzugsgut

Falls Sie bei Ihrem Umzug nach Norwegen ein in Ihrem Besitz befindliches Kraftfahrzeug mitführen und in Norwegen benutzen wollen, so ist diese Einfuhr zollpflichtig. Per 1.1.2002 endete die Freistellung von dieser Zollpflicht.